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Die Masche gibt es schon ein paar Jahre. Nun häufen sich Fälle von sogenanntem Cybersex auch hier in der Region. Nahezu wöchentlich werden Internet-Nutzer nach einem „Sex-Chat“ Opfer von Erpressungen. Dabei geht es oftmals um mehrere tausend Euro, die die Erpresser von den Opfern haben wollen. Zahlen sie nicht, landen von ihnen illegal gemachte Sexbilder in sozialen Netzwerken. Die Aachener Kripo geht von einer hohen Dunkelziffer in diesem Deliktsbereich aus.

Die Masche ist perfide. Die Opfer werden über geeignete Plattformen wie Soziale Netzwerke oder Dating-Plattformen zunächst eher zufällig ausgewählt und kontaktiert. Was folgt ist zunächst eine Unterhaltung.

Kurz danach schlägt der Gesprächspartner – meist ist es eine Partnerin – einen privaten Videochat beispielsweise via „Skype“ vor. Während der Gesprächspartner bereits halbnackt vor dem PC sitzt, wird das Opfer dazu aufgefordert, sich auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Die Täter suggerieren, dass man sich in einem „geschützten Raum“ befände, wo nichts nach außen dringen kann. Das zu glauben, ist folgenschwer: Wer sich auf diese Spielchen einlässt, muss damit rechnen, dass jederzeit ein Bild oder ein Video aufgenommen werden kann. Dieses dient dann als Erpressungsmittel.

Es wird gedroht, das Material in sozialen Netzwerken zu teilen oder auf Videoplattformen online zu stellen, falls die geforderte Summe nicht zügig per Bargeldtransfer beglichen wird. Dieses Phänomen des beschriebenen strafbaren Handelns nennt sich „Sexting“. Die Frage, wie solch ein Nacktvideo aufgenommen werden kann, lässt sich schnell beantworten. So-bald ein Videochat gestartet wird, kann dieser aufgezeichnet werden. Das kann auf unterschiedliche Art und Weise geschehen. So kann jemand den Bildschirm abfilmen oder es wird ein Programm auf dem PC beziehungsweise dem Smartphone genutzt, was solche Mitschnitte anfertigen kann.

Wer sich auf den sogenannten Cybersex (eine Form der virtuellen Erotik) einlässt, sollte immer im Hinterkopf haben, dass das Gegenüber alles aufzeichnen kann. Niemals sollte Cybersex mit Unbe-kannten vollzogen werden. Auch ein bereits sehr freizügiger Chat in Unterwäsche kann zu einer Er-pressung führen. Eltern sollten auf Ihre Kinder aufpassen und über die Gefahren von „Sexting“ spre-chen. Auch sind getätigte Erpresserzahlungen an die Täter keine Garantie dafür, dass diese nicht weitere Forderungen stellen, da sie mit ihrer ersten Forderung ja erfolgreich waren.

Hiesige Behörde geht von einer sehr hohen Dunkelziffer in diesem Deliktsbereich aus, da die vorge-nommenen und aufgezeichneten sexuellen Handlungen bei einer Veröffentlichung das Schamgefühl der Opfer nicht unerheblich beeinflusst.

Opfer, die bereits Zahlungen geleistet haben oder zu einer solchen aufgefordert worden sind, soll-ten sich mit dem zuständigen Fachkommissariat der Kripo unter 0241-9577 31501 in Verbindung setzen.

Quelle: Polizei Aachen

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