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2018 finden die nächsten Wahlen für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen zur Amtsperiode 2019 bis 2023 statt.

Das Jugendamt der Stadt Herzogenrath hat die Aufgabe eine Vorschlagsliste der Jugendschöffinnen und der Jugendschöffen zu erstellen.

Am 26.6.2018 wird der Jugendhilfeausschuss über die Auswahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen entscheiden. Es sind 29 Frauen und 29 Männer aus dem Stadtgebiet Herzogenrath auszuwählen und dem Gericht vorzuschlagen.

Das Amt des Jugendschöffen kann nur von Deutschen versehen werden, die zum Zeitpunkt der Wahl in Herzogenrath leben, sie müssen das 25.Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht älter als 70 Jahre alt sein und müssen die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Die Personen sollen die allgemeine Befähigung zum Schöffenamt haben, sowie erzieherisch befähigt sein und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurden und Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust zur Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben kann, dürfen das Amt der Jugendschöffin/ des Jugendschöffen nicht ausüben.

Das Amt einer Jugendschöffin/eines Jugendschöffen verlangt Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife in der Urteilsfindung; auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes körperliche Eignung.

Im ersten Aufruf haben sich zu wenig Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herzogenrath gemeldet, die Interesse an der Ausübung des Ehrenamtes gezeigt haben, von daher wird die Bewerbungsfrist noch einmal verlängert.

Wenn Sie als Bürger der Stadt Herzogenrath Interesse an dieser Tätigkeit haben und der Auffassung sind, dass Sie die obengenannten Kriterien erfüllen, können Sie sich bis zum 15. Mai 2018 schriftlich beim Jugendamt Herzogenrath, Herrn Latz, Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath bewerben.

Für telefonische Rückfragen steht Ihnen der Leiter des Sozialen Dienst Norbert Latz (02406/ 83507) E-Mail: Norbert.Latz@Herzogenrath.de zur Verfügung. Auf der Homepage der Stadt Herzogenrath steht ihnen unter dem Stichwort: Jugendschöffenwahl ein Anmeldeformular zum downloaden zur Verfügung.

Quelle: Stadt Herzogenrath

 

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