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Wer Hecken und Gebüsche noch in Form bringen will, sollte nicht zu lange warten. Die Schonzeit für Hecken beginnt am 01. März. Ab dann dürfen Hecken und Gebüsche nicht mehr geschnitten oder entfernt werden.

Wer einen starken Rückschnitt vornehmen will, muss dann bis zum Ende der Schonzeit am 30. September warten. Das gilt für Hausgärten ebenso wie für die freie Landschaft. Die Regelung aus dem Bundesnaturschutzgesetz dient dem Schutz der heimischen Tiere, insbesondere der Vögel und ihrer Nester. Aber auch Igel schlafen gerne unter Hecken und Sträuchern oder nutzen sie als Versteck. Wer das Verbot missachtet, riskiert ein hohes Bußgeld. Ein schonender Formschnitt ist während der Schonzeit, also zwischen dem 1. März und dem 30. September erlaubt. Hierbei darf aber nur der jährliche Zuwachs weggeschnitten werden. Vorher sollte man auf jeden Fall einen Blick in die Hecke werfen! Entdeckt man dort ein Nest, soll der Formschnitt erst nach der Brutzeit erfolgen. Alternativ kann man auch diesen Teilbereich der Hecke beim Schneiden stehen lassen.

Auch für Bäume gilt die Schonzeit, jedoch nur außerhalb von Gärten und des Waldes. Innerhalb der Ortschaft sind Bäume zusätzlich ganzjährig durch Baumschutzsatzungen der jeweiligen Städte geschützt. In der StädteRegion haben folgende Städte und Gemeinden eine Baumschutzsatzung: Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath und Würselen. Zudem regelt das Bundesnaturschutzgesetz, dass Bäume mit Nestern und Bruthöhlen nicht gefällt werden dürfen.

Quelle: Städteregion Aachen

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