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Ab dem 15.04.2019 können Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt werden

Wählerinnen und Wähler, die am 26. Mai 2019 nicht persönlich an der Europawahl teilnehmen können, haben ab dem 15.04.2019 die Möglichkeit, Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen. Üblicherweise wird dazu der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckte Antrag genutzt.

Das Briefwahlbüro im Rathaus, Rathausplatz 1, 2. Etage, Zimmer 222, ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Mo. und Di. 08:30 – 12:30 und 14:00 – 15:30 Uhr
Mi. 08:30 – 12:30 Uhr
Do. 08:30 – 12:30 und 14:00 – 17:30 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus können die Briefwahlunterlagen ab dem 15.04.2019 bis zum 20.05.2019, 24:00 Uhr, auch online über die Homepage der Stadt Herzogenrath www.herzogenrath.de beantragt werden:

WAHLSCHEIN beantragen

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Falls jemand seine Wahlbenachrichtigungskarte bis zum 05.05.2019 nicht erhalten hat oder sich dann schon außerhalb Herzogenraths, z.B. im Ausland befindet, so kann er den Antrag auch formlos stellen und per Post, per Fax oder per E-Mail an den Bürgermeister, Wahlamt, Postfach 1280, 52112 Herzogenrath, Fax: 02406/12954, E-Mail Adresse wahlamt@herzogenrath.de senden.

Wichtig!

Für einen anderen kann ein Antrag nur dann gestellt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht, aus der ausdrücklich hervorgeht, dass Wahlschein und Briefwahlunterlagen gewünscht werden, vorgelegt wird. Eine allgemein gehaltene Vollmacht oder die Bestellung zum Betreuer reicht hierzu nicht aus.

Die telefonische Antragstellung ist gesetzlich ausgeschlossen, jedoch besteht die Möglichkeit, den Antrag direkt online zu stellen. Die Antragstellung kann auch per E-Mail an folgende Adresse erfolgen: wahlamt@herzogenrath.de

Hierbei muss zur eindeutigen Identifikation der betreffenden Person, in jedem Fall Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift, angegeben werden.

Bei Ehepartnern oder Familien muss jeder für sich selbst einen eigenen Antrag stellen.
Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab dem 17.04.2019 versendet werden. Wer sich dann schon nicht mehr in Herzogenrath befindet, sollte bei der Antragstellung in jedem Fall eine abweichende Zusendeanschrift (gegebenenfalls auch im Ausland) angeben.
Die Frist zur Beantragung von Wahlscheinen und den dazugehörigen Briefwahlunterlagen läuft am Freitag, 24.05.2019, 18:00 Uhr ab. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Unterlagen schriftlich oder persönlich im Bereich Hauptamt, Stadt Herzogenrath, Rathausplatz 1, 2. Etage, Zimmer 222, 52134 Herzogenrath, beantragt werden.

Dort ist es auch möglich, direkt vor Ort die Briefwahl durchzuführen. Dies empfiehlt sich insbesondere für Personen, die kurzfristig verreisen müssen und ist kurz vor dem Wahltag einer schriftlichen Beantragung in jedem Fall vorzuziehen.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch für eine andere Person abgeholt werden, wenn diese hierzu eine schriftliche Vollmacht erteilt und der Bevollmächtigte nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Eine entsprechende Vollmacht ist eben-falls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.

Quelle: Stadt Herzogenrath

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