Bezugnehmend auf den Artikel in Sachen Grundstück „Auf den Heggen“ vom 30.11.2017 teilt die Stadt Herzogenrath Folgendes mit:
Grundstücksgeschäfte werden aufgrund schützenswerter Interessen Dritter grundsätzlich nichtöffentlich beraten. Daher hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herzogenrath in seiner gestrigen Sitzung (30.11.2017) im nichtöffentlichen Teil den Sachverhalt intensiv eruiert und daraufhin auf Vorschlag des Bürgermeisters einstimmig beschlossen, dass weder der an die Presse getretene Herr Paul Harings noch der nicht namentlich genannte Ratsherr das in Rede stehende Grundstück auf jetziger Sachgrundlage erwerben kann.
Stattdessen hat der Ausschuss ebenfalls auf Vorschlag des Bürgermeisters einstimmig beschlossen, dass das Grundstück in einem offenen Wettbewerbsverfahren, an dem jedermann/jede Frau teilnehmen können, zum Bestgebot veräußert wird. Das Mindestgebot orientiert sich am aktuellen Richtwert des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der StädteRegion Aachen für den Bereich Herzogenrath.
Quelle: Stadt Herzogenrath