Verschärfung des Waffenrechts bei der Aufbewahrung von Schusswaffen; zeitlich befristete Straffreiheit bei der Abgabe illegaler Waffen
Am 06.07.2017 trat eine Änderung des Waffengesetzes in Kraft, mit der die Aufbewahrungsvorschriften von Schusswaffen für legale Waffenbesitzer weiter verschärft wurden. Bürgerinnen und Bürger, die erstmals eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen, benötigen zukünftig zur Aufbewahrung ihrer Waffen mindestens ein Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1, Widerstandsgrad 0. Bei der Anschaffung solcher Waffenschränke werden erfahrungsgemäß deutlich höhere Kosten […] Weiterlesen