Nicht nur in Kohlscheid, sondern auch in anderen Kommunen ist die Beschaffenheit der örtlichen Straßen ein oft diskutiertes Thema. In Kohlscheid stören sich einige Straßenverkehrsteilnehmer vor allem an diversen Schlaglöchern. Bürgermeister Christoph von den Driesch kennt die mit der Straßensanierung einhergehenden gesetzlichen Bestimmungen und hat im Rahmen unserer „Bürgermeister fragen“-Aktion kürzlich zu der Problematik Stellung bezogen.
Städte sind angehalten Straßen nach der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig zu kontrollieren. Werden dabei verkehrsgefährdende Schlaglöcher festgestellt, gilt es diese zu beseitigen. Maßnahmen, die in derartigen Fällen ergriffen werden, beschränken sich laut Aussage des Stadtoberhaupts allerdings auf das „Flicken“ von defekten Stellen. Die Reparaturkosten trägt in dem Fall die Stadt.
Straßensanierung nur mit finanzieller Beteiligung der Anlieger
Sollen jedoch ganze Straßen saniert werden, sieht die Sache anders aus, wie der Bürgermeister im Gespräch erläutert. Das Kommunalabgabegesetz (KAG) sieht vor, dass bei einer kompletten Sanierung ein Teil der Kosten in Form einer Sonderabgabe auf die Anlieger entfällt. So geschehen bei der Instandsetzung der Nordstraße und der Hoheneichstraße in den vergangenen Jahren, bei der auch die Anlieger einen Teil der Kosten refinanzieren mussten. Sollte seitens der Anliegerschaft die Bereitschaft bestehen jene Sanierungskosten anteilig mitzutragen, gebe es die Möglichkeit über entsprechende Maßnahmen zu diskutieren, so der Bürgermeister.