Eine politische Mehrheit hat am 12.11.2019 im öffentlichen Teil des Ausschusses für Umwelt- und Planung die Aufstellung des Bebauungsplans II/71 „Stegelstraße/Pannesheider Straße“ beschlossen. Insbesondere der Teil ‚B‘ des Bebauungsplans reicht weit in das bestehende Landschaftsschutzgebiet in Pannesheide hinein. Einige Bürger verärgert dies sehr, sie sagen „Das Landschaftsschutzgebiet in Pannesheide ist in Gefahr!“ und versuchen daher das Projekt unter diesen Umständen zu stoppen.
Mit einer Unterschriftenaktion wollen die engagierten Bürger, unter Führung von Dr. Bernd Fasel, den baulichen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet in Pannesheide verhindern. „Herzogenrath hat den Klimanotstand ausgerufen. In diesen Zeiten müssen Landschaftsschutzgebiete bewahrt werden,“ so die Argumentation. Konkret stellt man die folgenden Forderungen auf:
- Keine Bebauung im Landschaftsschutzgebiet!
- Schutz des bestehenden Baumbestands!
- Erhalt des beliebten Treffpunkts am Wegekreuz!
Jeder der sich der Protest-Aktion anschließen möchte, wird gebeten, sich in die Unterschriftenliste – die im DORV-Laden (Pannesheider Str. 61) ausliegt – einzutragen. Weitere Informationen zu der Initiative gegen die Bebauung finden sich auch auf der extra eingerichteten Webseite https://www.landschaftsschutzgebiet.com/.
Der Bebauungsplan II/71 „Stegelstraße/Pannesheider Straße“ soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Deckung des dringenden Wohnbaulandbedarfs der Herzogenrath schaffen. Der Planbereich befindet sich im Stadtteil Kohlscheid im Kreuzungsbereich der „Stegelstraße“ und der „Pannesheider Straße“ und umfasst zwei Baugrundstücke. Der Geltungsbereich besteht daher auch aus 2 Teilbereichen. Die genaue Abgrenzung ist zeichnerisch dargestellt und ist den folgenden Bildern zu entnehmen.
Genauere Informationen zu dem Bebauungsplan finden Sie unter http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6997
Bild-Quellen:
Ratsinformationssystem, Homepage Stadt Herzogenrath & https://www.landschaftsschutzgebiet.com/