Wie die Stadt Würselen am 16. Januar 2019 offiziell mitteilte, will diese eine Teileinziehung der Straße „Alte Mühle“ erwirken. Somit wäre ein Teil der Strecke nur für den fortswirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Verkehr sowie für Radfahrer und Fußgänger freigegeben.
Die Stadt Würselen beabsichtigt, eine Teileinziehung (Beschränkung auf den forstwirtschaftlichen und den landwirtschaftlichen Verkehr sowie auf den Fuß- und Radverkehr) für eine Straßenteilfläche der Straße „Alte Mühle“ Gemarkung Bardenberg, Flur 20, Teilbereich aus dem Flurstück 549.
Der Einzugsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Der Gemeingebrauch dieser Straßenteilfläche wird ausgeschlossen.
Durch eine Umfahrung sind die durch die beabsichtigte Teileinziehung betroffenen Grundstücke auch weiterhin zu erreichen.
Karten des betroffenen Wegeabschnittes können beim Fachdienst 4.2 der Stadt Würselen, Morlaixplatz 1, 52146 Würselen Zimmer 239, Herr Priesmann, während der Öffnungszeiten:
montags bis freitags von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
donnerstags auch von 14:00 Uhr – 17:30 Uhr
eingesehen werden. Die Vereinbarung von Terminen außerhalb der Geschäftszeiten ist möglich unter Tel. 02405 67-563.
Dieses Vorhaben wird gemäß § 7 (4) des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.09.1995 (GV NW S. 1028) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 16 der Hauptsatzung der Stadt Würselen öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.
Etwaige Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung sind innerhalb von 3 Monaten nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Würselen, Fachdienst 4.2, Zimmer 239, Morlaixplatz 1, 52146 Würselen, während der Dienststunden zu erheben und zwar
montags bis freitags von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
donnerstags auch von 14:00 Uhr – 17:30 Uhr.
Vereinbarung von Terminen außerhalb der Geschäftszeiten ist möglich unter Tel. 02405 67-563.
Würselen, den 7. Januar 2019
Arno Nelles
Bürgermeister
Quelle: Offizielles Stadtportal Würselen